Ungarn und die Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen/ La justice européenne valide les quotas de réfugiés
L’arrêt de la Cour Spiegel online, La presse luxembourgeoise Le Monde , The Guardian
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen zurückgewiesen. Eine entsprechende von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, teilte der EuGH mit.
Hintergrund des Streits war ein Beschluss der EU-Innenminister aus dem September 2015, wonach zur Entlastung Italiens und Griechenlands bis zu 120.000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern untergebracht werden sollen. Demnach hätte Ungarn 1294 Schutzbedürftige aufnehmen müssen, die Slowakei 902.
Die damalige Entscheidung stieß auf heftigen Widerstand Ungarns, der Slowakei, Rumäniens und Tschechiens. Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss, nachdem sie im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden waren. Nun sind sie gescheitert.
Spiegel online 6. September 2017
Le Monde 6.9.2017
Wie es zur Abstimmung kam, Tageblatt 7. September 2017
Le Quotidien 7. September 2017
Luxemburger Wort 7. September 2017