„Schande des Landes“ bleibt geöffnet
tageblatt 22. Dezember 2023
Asyl Flüchtlingsunterkunft Don Bosco auf Limpertsberg wird weiterhin benötigt
Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Das „Foyer Don Bosco“
wird vorerst nicht geschlossen. Damit schreibt
die Flüchtlingsunterkunft,
die bereits 2015 als „Schande des Landes“ bezeichnet wurde, ein weiteres unrühmliches Kapitel.
Kaputte Toiletten, kalte Duschen auf dem Hof und Einschüchterungsversuche seitens der Sicherheitsbeamten: Die Flüchtlingsunterkunft Don Bosco hat sich den Titel „Schande des Landes“ redlich verdient. Die desolaten Lebensbedingungen der Asylsuchenden hatten Anfang des Jahres zum Beschluss geführt, das marode Gebäude auf Limpertsberg zu schließen. „Aufgrund fehlender Aufnahmekapazitäten für Personen, die internationalen Schutz beantragen, ist es derzeit nicht möglich, die Don-Bosco-Unterkunft endgültig zu schließen“, gibt Familienminister Max Hahn (DP) nun in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage von „déi Lénk“ bekannt.
Wie aus einer Antwort von Hahn auf eine vergangene parlamentarische Frage von den Piraten hervorgeht, habe eine Arbeitsgruppe seit Februar 2023 nach alternativen Unterbringungen gesucht. In der Arbeitsgruppe waren unter anderem die Gemeinde Luxemburg mit dem Sozialamt, das Luxemburger Rote Kreuz, das Familienministerium, das Bildungsministerium und das nationale Amt für Inklusion vertreten. Schließungen solcher Einrichtungen müssten mehrere Monate im Voraus geplant werden, damit die zuständigen Ämter Alternativen finden können.
„Personen, die keinen Anspruch mehr auf eine Unterbringung durch das ,Office national d’accueil‘ haben, haben so mehrere Monate Zeit, eine Wohnung zu finden“, schreibt Hahn in seiner Antwort. Wie alle Bürger des Landes auch würden diese bei der Wohnungssuche von den Sozialämtern unterstützt werden. Es liege jedoch in der Verantwortung der Antragsteller, sich bei den zuständigen Ämtern zu melden, um deren Hilfe in Anspruch nehmen zu können. „Die Angebote der Ämter können sie dann annehmen oder nicht.“
Seit Beginn des Jahres hätten 59 Personen das Heim verlassen, so Hahn weiter. 24 Personen hätten eine private Wohnung gefunden, 35 Personen seien mithilfe des „Office national d’accueil“ untergebracht worden. Weitere drei Personen seien „verschwunden“.
Politisierte Vorgeschichte
Der ehemalige Außenminister Jean Asselborn (LSAP) hatte kurz vor dem Ende seiner Amtszeit entschieden, dass asylsuchende Männer, die alleine geflüchtet sind, im Rahmen des Dublin-Verfahrens nicht mehr in Luxemburg aufgenommen werden können. Der Grund: Die Aufnahmeeinrichtungen des Landes seien überlastet. „Es ist das Spiegelbild des Chaos und des Durcheinanders, das in Europa herrscht, ohne dass darauf reagiert wurde“, sagte Asselborn auf einer Pressekonferenz im Oktober. „Das ist unverantwortlich und unsolidarisch.“
Im November haben 231 Personen in Luxemburg einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Damit ist die Gesamtzahl der Menschen, die Asyl in Luxemburg suchen (2.265), bereits so hoch wie die im vergangenen Jahr (2.268). Die meisten Antragsteller stammen aus Syrien (ein Drittel), Eritrea (15 Prozent), Sudan und Venezuela.
Infolge des Dublin-Verfahrens hat sich Luxemburg im Oktober und November für insgesamt 35 Personen für „nicht zuständig“ erklärt. Die betreffenden Personen wurden in andere europäische Länder geschickt. Dies ist dieses Jahr laut offiziellen Angaben insgesamt 144-mal geschehen. 45 Schutzsuchende hat Luxemburg im Rahmen der Dublin-Regelung wiederaufgenommen. (siw)
Die Kritik an den Zuständen im „Foyer“ ebbt nicht ab
Das Dublin-Verfahren
Das Dublin-Verfahren ist ein zentraler Bestandteil der Europäischen Asylpolitik. Es legt fest, welches Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Asylantrag innerhalb der Europäischen Union nur von einem Mitgliedstaat geprüft und die Migration innerhalb der Europäischen Union begrenzt wird.