Asylberechtigte scheitern bei der Wohnungssuche

Trotz internationalem Schutzstatus leben aktuell 2.200 Menschen weiterhin in Unterkünften des ONA und warten auf eine Anschlusslösung

SIMONE MOLITOR Luxemburger Wort 16/17. November 2024
Fast 2.200 Personen mit internationalem Schutzstatus (BPI) waren am 30. September 2024 in den Unterkünften des Office national de l‘accueil (ONA) unter gebracht. Fast 70 Prozent von ihnen (1.519 Personen) leben seit mehr als einem Jahr in diesen Einrichtungen, 678 Personen seit weniger als einem Jahr. Dies ist der Antwort des für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständigen Ministers Max Hahn (DP) auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Claire Delcourt zu entnehmen.


Die überwiegende Mehrheit der Asylberechtigten verlässt die Strukturen des ONA, nachdem sie privat oder über die soziale Mietverwaltung eine Wohnung gefunden haben, erklärt Max Hahn. In den letzten drei Jahren habe es nur selten Ausweisungen aus den Unterkünften gegeben: drei im Jahr 2022, vier im Jahr 2023 und drei in diesem Jahr.
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Die LSAP-Abgeordnete erkundigte sich auch nach den konkreten Maßnahmen, die das Ministerium plane, um eine effiziente Unterstützung der Asylberechtigten bei der Wohnungssuche zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Schließung der Unterkunft in Eich.
Hahn erinnerte daran, dass Personen mit internationalem Schutzstatus die gleichen sozialen Rechte haben wie alle anderen Einwohner. Dazu gehöre der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu verschiedenen Sozialleistungen, einschließlich des Zugangs zu Sozialwohnungen oder erschwinglichem Wohnraum. Das ONA biete seinerseits eine gezielte soziale Betreuung an, in deren Rahmen die BPI über ihre Rechte informiert und an die zuständigen Stellen wie das Sozialamt oder das ONIS verwiesen werden.
Darüber hinaus habe das Ministerium eine Konvention mit dem Service Lisko der Croix- Rouge, der die Asylberechtigten betreut und sie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen soll.
Frist für die Umsiedlung im Falle Eich
Für die Schließung von Unterkünften gibt es derweil seit 2020 ein interministerielles Verfahren, das die verschiedenen Maßnahmen auflistet und die Zuständigkeiten und Fristen festlegt. Das Verfahren sieht eine Frist von mindestens acht Monaten vor der Schließung einer Einrichtung vor, um die Bewohner zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Umsiedlung zu organisieren.
Bezüglich der Unterkunft in Eich seien mehrere Arbeitsgruppensitzungen mit Vertretern des Ministeriums, des ONIS, des Roten Kreuzes und des ONA abgehalten worden, um sich konkret über die verschiedenen Fristen, die Sozialakten und den Stand der Umsiedlungen auszutauschen, informierte Hahn noch.