Blinde Passagiere in Lastwagen

Flüchtlinge in Luxemburg auf Sattelauflieger gestiegen

Trierweiler (D). Ein polnischer Fernfahrer wurde am frühen Mittwochmorgen bei der Ausübung seiner Tätigkeit aus der Routine gerissen. Er war gerade auf der deutschen Autobahn A 64, Parkplatz Markusberg unterwegs, als er Klopf-Geräusche aus dem Inneren seines beladenen Sattelaufliegers wahrnahm. Diesen hatte er zuvor in der Nacht mit seiner Zugmaschine in Luxemburg abgeholt. Sofort wählte er die Notrufnummer der Polizei.

Umgehend wurden deutsche Polizeistreifen an den Parkplatz Markusberg entsandt, um die Situation zu überprüfen. Vor Ort berichtete der Fahrer von acht Personen. Diese hätten die Plane des Aufliegers aus dem Inneren aufgeschlitzt und seien in unbekannte Richtung geflüchtet. Zum Beweis legte er ein mit seinem Smartphone gemachtes Video vor.

Fahndung mit Hubschrauber

Eine Fahndung mit einem Polizeihubschrauber zeigte nur wenig später Erfolg. Eine Streife konnte die Flüchtenden kurz vor 8 Uhr antreffen und festnehmen. Bei den Personen handelte es sich um sechs Erwachsene und zwei Jugendliche aus Afghanistan, Irak und dem Iran. Alle Personen wurden zur Bundespolizeiinspektion Trier gebracht.

Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Personen in einem Transporter von Paris nach Luxemburg gebracht wurden und dort in den Auflieger gestiegen sind. Ihr eigentliches Ziel sei nicht Deutschland, sondern Großbritannien gewesen.

Ein 27-jähriger Iraker, der 2018 wegen Urkundenfälschung zu 30 Tagen Haft verurteilt worden war, wurde in die Justizvollzugsanstalt in Trier gebracht. Die beiden Jugendlichen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Jugendamt Trier übergeben, ein 27-jähriger Afghane nach Frankreich rückgeführt, vier weitere Erwachsene kamen zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier.

Gegen die acht Personen wurde ein Strafverfahren, unter anderem wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt, eingeleitet. Der Tatvorwurf der Schleusung gegen den polnischen Fahrer erhärtete sich nicht; er konnte die Dienststelle nach den Amtshandlungen verlassen.ots/dho

Luxemburger Wort 2. November 2019