„Wir dachten, dass es weniger lange dauert“
LUXEMBURG Flüchtlingshilfe:
Bei vielen bürokratischen Prozessen ist Geduld gefragt
LUXEMBURG Flüchtlingshilfe:
Bei vielen bürokratischen Prozessen ist Geduld gefragt
LUXEMBURG Flüchtlingshilfe:
Bei vielen bürokratischen Prozessen ist Geduld gefragt
Capacités d’hébergement, traitement des dossiers, statut des différents cas : l’arrivée massive en un laps de temps très court de réfugiés ukrainiens (4 000 selon le dernier décompte et environ 2 000 demandes introduites depuis l’étranger), soulève de nombreuses questions d’ordre pratique et juridique.
Le Collectif Réfugiés (Lëtzebuerger Flüchtlingsrot, ou LFR), qui regroupe des associations veillant au respect des droits des réfugiés, a donc sollicité une entrevue avec l’Office national de l’accueil (ONA) et la direction de l’Immigration pour faire le point sur la situation. Elle a eu lieu le 25 mars.
«Une demande de protection temporaire, ce n’est jamais arrivé en Europe. Des concertations régulières avec les autorités vont donc être nécessaires et il va falloir du temps pour mettre les choses en place, car des questions seront soulevées au fur et à mesure que nous serons confrontés à différentes situations», prévient d’emblée Ambre Schulz, coordinatrice de projets pour l’association Passerell.
Parmi les problématiques déjà posées : quid des personnes fuyant l’Ukraine originaires de pays tiers? La réponse reste encore floue pour l’instant, mais devrait être précisée prochainement. La protection temporaire semble en effet pouvoir être accordée à ces personnes si elles ne peuvent «rentrer dans leur pays d’origine dans des conditions sûres et durables». «Mais quelles sont les conditions précises?», interroge Ambre Schulz, qui souligne que le cas ne s’est toutefois pas encore présenté au Luxembourg.
Autre point sur lequel le LFR a interpellé les autorités : le traitement particulier des dossiers. «Parmi les réfugiés ukrainiens, certains peuvent bénéficier du droit d’asile» et pas seulement d’une protection temporaire, explique Ambre Schulz.
Différence de traitement
Si le collectif salue la réactivité des autorités et la mise en place d’un guichet unique rassemblant tous les acteurs compétents pour l’accès à la procédure des personnes fuyant l’Ukraine, il enjoint aussi aux autorités de lancer un appel à projets pour soutenir les associations qui œuvrent en faveur de ces personnes, et à ne pas oublier les autres demandeurs de protection internationale (DPI), qui peuvent avoir le sentiment d’une différence de traitement.
«Il va falloir être vigilant, car la situation actuelle va forcément avoir un impact sur les autres procédures : les examens des dossiers et les vérifications habituelles vont être retardés, ce qui retardera d’autant l’accès aux documents des migrants, donc leur statut et leur intégration complète au Luxembourg», craint Ambre Schulz.
Le LFR déplore par ailleurs la reprise des assignations à résidence, à laquelle s’opposent depuis longtemps les associations pour lesquelles cette assignation n’est ni plus ni moins qu’une «restriction des libertés pour les personnes dans la procédure Dublin». Cette procédure permet d’établir le pays responsable de l’examen de la demande d’asile et peut donc impliquer un transfert de la personne.
Les demandeurs d’asile en procédure Dublin ont en effet été transférés de la Structure d’hébergement d’urgence (SHUK) vers la Wanteraktioun (WAK) pour laisser la place à l’accueil d’urgence des réfugiés ukrainiens. L’assignation à résidence avait donc été suspendue jusqu’au 1er avril. «Cela crée une différence de traitement entre les réfugiés, puisque ces DPI doivent obligatoirement rentrer le soir, mais en plus il s’avère que ces restrictions ont pu être très facilement et rapidement levées. On peut donc vraiment questionner leur nécessité», estime Ambre Schulz.
De même, les bénéficiaires de la protection temporaire peuvent accéder librement au marché du travail sans avoir besoin de solliciter une «autorisation d’occupation temporaire» (AOT). Une mesure qui «satisfait» le LFR, mais qui, là encore, crée une différence notoire entre réfugiés : les autres demandeurs de protection internationale doivent eux patienter six mois avant de pouvoir solliciter une AOT.
«Nous restons attentifs et vigilants face à l’appréciation qui sera faite concernant les demandes de protection pour les personnes fuyant la guerre en Ukraine et les demandeurs de protection internationale qui fuient la persécution et qui se trouvent déjà au Luxembourg», annonce le LFR.
Davantage d’hébergements
Dans sa réponse à la question parlementaire n° 5730, le gouvernement a annoncé prévoir en 2022 l’ouverture de six structures d’hébergement temporaires pour demandeurs de protection internationale (SHTDPI) avec un total de 466 lits, hors structures d’urgence dans le contexte de la guerre en Ukraine, qui sont au nombre de 19 à l’heure actuelle.
Claude Molinaro, Tageblatt 29. März 2022
Par une question parlementaire (5730) de la députée Nathalie Oberweis (et la réponse afférente du Ministre de l’Immigration) on apprend quelles communes abritent des structures pour réfugiés, la politique d’autonomisation par des cuisines in situ et des cartes de crédit.
Luxemburg arbeitet mit Hochdruck an der Bereitstellung von Unterkünften für ukrainische Flüchtlinge. Von 800 Betten ist bereits die Hälfte belegt.
Die Vorbereitungen für die Aufnahme des erwarteten Flüchtlingsstroms aus der Ukraine laufen auf Hochtouren. Laut Außen- und Immigrationsminister Jean Asselborn (LSAP) verfügt Luxemburg im Bereich der Erstaufnahme über sieben Strukturen mit 803 Betten, von denen 378 bereits belegt sind. Unter den Geflüchteten sind 25 Kleinkinder im Alter zwischen einem und drei Jahren sowie 95 Minderjährige zwischen drei und 18 Jahren.
In einer Halle, die unweit der Stadt Luxemburg aufgebaut wird, werden zwischen 500 und 1.000 Personen aufgenommen werden können.
Die Flüchtlingswelle stellt die Behörden vor große Herausforderungen. „Um das zu bewältigen, müssen wir parallele Aufnahmekapazitäten und eine parallele Prozedur schaffen“, sagte Asselborn.
Um Platz zu schaffen, für die ukrainischen Flüchtlinge, sind rund 70 Asylbewerber, so genannte Dubliner, aus der Structure d’hébergement d’urgence Kirchberg (SHUK), die über 200 Betten verfügt, in die Struktur auf Findel umgezogen. Dort befinden sich nun drei Gruppen: die Dubliner, die aus der SHUK umgezogen sind, Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine und Obdachlose, die dort übernachten und tagsüber die Struktur verlassen müssen.
Asselborn unterstrich, dass die Gruppen getrennt voneinander in verschiedenen Gebäuden untergebracht seien. Auch sei es falsch, wie am Mittwoch in einem Leserbrief im „Luxemburger Wort“ behauptet wird, dass die Flüchtlinge die Struktur tagsüber verlassen müssten. „Die Dubliner und die ukrainischen Familien können 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche in der Struktur bleiben“, so der Minister.
Zusammen mit den Gemeinden ist die Regierung dabei, Unterkünfte zu organisieren, in denen die Menschen längerfristig bleiben können. Kurzfristig sollen zwölf Strukturen, darunter Hotels und Kulturzentren, zur Verfügung stehen. Auch staatliche Gebäude oder Jugendherbergen sollen zur Verfügung stehen. Über die Zahl der Gemeinden und die Kapazitäten kann der Minister zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen. Das sei alles noch in der Ausarbeitung. Die Gespräche mit den Gemeinden laufen.
Jean Asselborn lancierte einen Appell an private Familien, die Flüchtlingstransporte organisieren wollen, sich bei der Immigrationsbehörde unter der E-Mail-Adresse transport.ukraine@mae.etat.lu zu melden. „Die Menschen sollen sie sich bei uns melden, damit wir das zusammen koordinieren“, so Asselborn. Personen, die Flüchtlinge aufnehmen wollen, sollen sich überdies bei der Hotline 621 796 780 oder auf ukraine@zesummeliewen.lu informieren, „damit die Dinge geordnet ablaufen“.
Alle Personen, die aus der Ukraine ins Land kommen, müssen sich bei der Immigrationsbehörde unter immigration.desk@mae.etat.lu melden. Wer Flüchtlinge privat aufnimmt, sollte dafür sorgen, dass sie sich per E-Mail bei der Behörde melden. Nachdem die Behörde ihre Daten erfasst hat, verschickt sie eine Termineinladung. Asselborn riet davon ab, ohne Termin persönlich bei der Behörde zu erscheinen.
Ukrainischen Flüchtlingen wird vorübergehender Schutz gewährt (protection temporaire). Dieser Schutz gilt für alle Menschen, die zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine gelebt haben, also auch Nicht-Ukrainer. Der vorübergehende Schutz gilt vorerst bis zum 4. März 2023 und kann verlängert werden.
Personen, die das Statut haben, haben ein Anrecht auf Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung und Schulmaterial. Erwachsene bekommen eine Arbeitserlaubnis und können bei der Adem eingeschrieben werden, sie können eine Ausbildung machen und Sprachkurse besuchen.
Bis Ende März soll ein „Guichet unique“ in der Hauptstadt eingerichtet werden für Flüchtlinge aus der Ukraine, wo sie alle nötigen Informationen bekommen.
Compétences techniques
Compétences comportementales
Atouts
Conférence online le vendredi 18 juin de 9.00 à 13.00 heures
Organisée par l’antenne luxembourgeoise du réseau européen des migrations et le Collectif Réfugiés
Le sujet : la situation des mineurs non accompagnés
avec 3 pannels:
PETINGEN Irakische Familie muss ihr Haus nach Gerichtsbeschluss verlassen und findet keine Bleibe
Vor acht Jahren kam Familie Alshimmry mit zwei kleinen Töchtern aus dem Irak nach Luxemburg. In ihrem Heimatland wurden sie politisch verfolgt und waren dem Tod nur knapp entronnen. Seit 2015 leben sie in einem Einfamilienhaus in Petingen, das sie nun nach einem Gerichtsbeschluss verlassen müssen. Inzwischen haben die Eltern vier Kinder und befürchten nun, diese in Erziehungseinrichtungen abgeben zu müssen, wenn sie demnächst keine neue Bleibe finden. Der aktuelle Wohnungsmarkt verschärft die Situation. Doch die Kinderrechte könnten der Familie eventuell in die Hände spielen.
Eric Rings, tageblatt 10 April 2021
In accordance with the commitments made by the Minister of Immigration and Asylum, Jean Asselborn, following the fire which destroyed the Moria camp on the Greek island of Lesbos at the beginning of September 2020, Luxembourg is participating in the relocation of refugees from Greece with the aim of alleviating the precarious situation in the country’s overcrowded refugee camps.
Following the arrival of two families of Afghan origin on 29 September and 30 November 2020, four unaccompanied minors from the Moria camp arrived in the Grand Duchy today, Thursday 7 January 2021. The children are Afghan and Burundian nationals.
With the arrival of these four young people, in addition to the twelve unaccompanied minors having already arrived on 15 April 2020, Luxembourg has fulfilled its commitments made in 2020 to Greece by relocating a total of 25 refugees, including sixteen unaccompanied minors.
Earlier today, representatives of the Directorate of Immigration of the Ministry of Foreign and European Affairs and the National Reception Office (Office national de l’accueil – ONA) welcomed the new arrivals at Luxembourg Airport.
It is expected that relocated applicants for international protection will go through the asylum procedure in Luxembourg as provided for by the law of 18 December 2015 on international protection and temporary protection.
„Refugees welcome“: Vor allem aus Syrien und Afghanistan kamen seit 2015 verstärkt Schutzsuchende nach Luxemburg. Gesetzliche Barrieren, Wohnungsnot und ein restriktiver Arbeitsmarkt machen die Integration der Geflüchteten nicht leicht. Eine Zwischenbilanz.
Flüchtlingsboote, die von der griechischen Küstenwache gewaltsam zurück in türkisches Gewässer gedrängt werden. Schüsse auf Migranten an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei. Rechtswidrige „Push-Backs“ auf der Balkanroute. Und schließlich der Brand im Flüchtlingslager von Moria. Auch mehr als fünf Jahre nach der „Flüchtlingswelle“ im Sommer 2015 beschäftigt der Umgang mit Schutzsuchenden die EU-Staaten.
Luxemburg gilt international als Vertreter einer „humanistischen Asylpolitik“ – ein Image, das insbesondere von Außenminister Jean Asselborn (LSAP) auf EU-Ebene und in den Medien gepflegt wird. Ähnliche Grundsätze beansprucht allerdings auch die Europäische Kommission für sich. Der im September vorgestellte „New Pact on Migration and Asylum“ verspricht „einen menschlichen und menschenwürdigen Ansatz“ zu verfolgen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Pakt jedoch als Dokument der politischen Scheinheiligkeit.
Der EU-Migrationspakt verdeutliche auch die Widersprüche der Luxemburger Asylpolitik, analysiert die „Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés“ (ASTI) in ihrer Stellungnahme. „Wir wissen, dass Luxemburg alleine keine humanistischere, europäische Migrations- und Asylpolitik anstoßen kann“, heißt es in dem Dokument. Umso wichtiger sei es, dass Luxemburg „in seiner nationalen Gesetzgebung Kohärenz zeigt und Gesetze verabschiedet, die unserer humanistischen und fortschrittlichen Rhetorik entsprechen.“
Anstatt Menschen in Not bestmöglich zu unterstützen, ist die Priorität des Asylgesetzes, Missbrauch zu verhindern.“Marc Piron, ASTI
Nicht nur die ASTI erkennt das Spannungsverhältnis, das sich als roter Faden durch die Migrationspolitik des Großherzogtums zieht: Einerseits ein zuständiger Minister, der oft klare Worte findet, um an mehr Solidarität und Menschlichkeit zu appellieren und anders eingestellte EU-Staaten wie Österreich oder Ungarn scharf zu kritisieren. Andererseits beruht die Asylpolitik auch in Luxemburg auf legalen Restriktionen und administrativer Willkür, wie mehrere Experten kritisieren.
„Das ist nicht kohärent“, sagt Marc Piron von der ASTI im Gespräch mit Reporter.lu. In seinen Augen verfolgt das Luxemburger Asylgesetz von 2008 einen falschen Ansatz, denn es funktioniere nach dem Motto „cherchez l’intrus“ – also: Wer gehört nicht dazu? Oder: Wer fällt hier aus der Reihe? „Anstatt Menschen in Not bestmöglich zu unterstützen, ist die Priorität des Gesetzes, Missbrauch zu verhindern“, bemängelt Marc Piron.
„Jean Asselborns Image als letzter Humanist in Europa ist aufgesetzt“, findet auch Frank Wies. Der Anwalt berät und begleitet seit langer Zeit Asylbewerber auf ihrem Weg durch den Luxemburger Verwaltungsdschungel. „Jahrelang Sonntagsreden, die gleiche Strategie und so gut wie kein Einfluss auf EU-Ebene“, bescheinigt er Luxemburgs Außen-, Immigrations- und Asylminister. Asselborns Mantra „Ich würde ja gerne, aber ich kann nicht“, sei nicht mehr glaubwürdig, so das Mitglied des Flüchtlingsrates.
Erst im August hatte der Luxemburger Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung auf Fälle von Grundrechtsverletzungen bei der Einreichung von Asylanträgen hingewiesen. In dem Schreiben wird den Mitarbeitern der Einwanderungsbehörde vorgeworfen, Schutzsuchende einzuschüchtern und sie davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. „Es ist nicht Sache der Verwaltung, hier auszusortieren“, erklärt Frank Wies. Denn selbst wenn ein Antrag wenig Aussicht auf Erfolg habe, „das Recht, ihn zu stellen, ist grundlegend.“
„Besonders mit Menschen, die nach Luxemburg kommen, obwohl sie in einem anderen Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt und vielleicht sogar auch erhalten haben, will Luxemburg nichts zu tun haben“, sagt Cassie Adélaide vom Verein „Passerell“. In Griechenland oder auch Italien sei der Schutzstatus mittlerweile bedeutungslos, da er Schutzsuchenden lediglich „ein Recht auf zutiefst unwürdige Lebensbedingungen gewährt“, heißt es in einem Schreiben der Organisation. Jene Anträge würde Luxemburg dennoch konsequent für „unzulässig“ erklären. Nicht selten binnen eines Tages. Die Folge: „Selbst Familien mit Kindern landen auf der Straße“, sagt Cassie Adélaide.
Die strikte Anwendung der „Dublin III“-Verordnung, die dafür sorgen soll, dass jeder Asylantrag innerhalb der EU nur einmal geprüft wird, hat für die Luxemburger Behörden vor allem einen Grund: Es soll vermieden werden, „dass die Unterkünfte des Office national de l’accueil (ONA) noch mehr überbelegt werden“, werden die Verantwortlichen in einer Erklärung von „Passerell“ zitiert. Die Wohnungsnot wird für immer mehr Menschen in der Luxemburger Gesellschaft zum Hauptproblem. Da ist es offensichtlich, dass die Schwächsten von ihr besonders hart getroffen werden.
3.186 Menschen leben derzeit in den Unterkünften des ONA (Stand: Mitte Oktober), die damit zu 81,7 Prozent ausgelastet sind. Doch diese Zahl trügt, da sich die Einrichtungen nicht bei 100, sondern spätestens ab 80 Prozent an der Belastungsgrenze befinden. Mehr Auslastung sei nicht zu erreichen, da sonst die Familieneinheit nicht mehr respektiert werden könne, heißt es hierzu aus dem Außenministerium.
Jean Asselborns Image als letzter Humanist in Europa ist aufgesetzt. Jahrelang Sonntagsreden, die gleiche Strategie und so gut wie kein Einfluss auf EU-Ebene.“Frank Wies, Anwalt und Experte für Asylrecht
Obwohl 2020 aufgrund der Pandemie nur etwa halb so viele Schutzsuchenden nach Luxemburg gekommen sind als noch in den Jahren zuvor, sind die Flüchtlingsheime voll ausgelastet. Dies liegt vor allem daran, dass viele Menschen, trotz anerkanntem Flüchtlingsstatus, weiterhin auf die Unterkunft in einem Heim angewiesen sind. 42,6 Prozent der Bewohner der Flüchtlingsheime wurde der internationale Schutz bereits zuerkannt. Doch den Allermeisten bleibt der reguläre Wohnungsmarkt weiterhin versperrt.
Je länger ein Geflüchteter in einem Flüchtlingsheim festsitzt, desto gravierender sind die Folgen für seinen Integrationsprozess. „Die Menschen werden weiter gebremst, Kommunitarismus wird begünstigt“, schreibt Passerell. Eine weitere Konsequenz der Überbelastung ist, dass in den Heimen für Neuankömmlinge kein Platz ist. Durch Mangel an Kapazitäten stößt Luxemburg bei der Aufnahme von Geflüchteten schnell an die eigenen Grenzen. Rhetorische Großzügigkeit hin oder her.
„Als die Flüchtlingsheime noch unter die Zuständigkeit von Ministerin Corinne Cahen fielen, konnte Jean Asselborn sich großzügiger zeigen“, sagt der im Asylrecht spezialisierte Anwalt Frank Wies. Seit Januar 2020 gilt jedoch ein Gesetz, welches die Aufnahmestelle und damit auch die Organisation der Flüchtlingsunterkünfte unter die Verantwortung des Außenministeriums stellt, statt, wie zuvor, unter jene des Familienministeriums. Geflüchteten soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, „sich während der gesamten Bearbeitungszeit der Anträge auf internationalen Schutz und für alle Aspekte der Aufnahme (…) an einen einzigen Ansprechpartner zu wenden“, wie die Regierung die Entscheidung Anfang Januar in einer Pressemitteilung begründete.
Allerdings: Integration bleibt die Zuständigkeit des Familienministeriums. Die Einschätzung von Frank Wies ist eindeutig: „Seit die Integration vom Aufnahmebüro getrennt ist, steht sie auf dem Abstellgleis.“ Die ohnehin viel zu „paternalistische Betreuung“ von Asylbewerbern – Dach über dem Kopf, Essenslieferung, Einkaufsgutscheine – habe sich dadurch noch verschärft: „Eine Vermischung der Gesellschaft findet in der Zeit der Antragsstellung kaum statt“, sagt Frank Wies. Hier verspiele Luxemburg wertvolle Monate, manchmal gar Jahre. „Integration muss am ersten Tag nach der Ankunft beginnen“, sagt der Anwalt, Integration dürfe nicht nach dem Motto „Survival of the fittest“ funktionieren.
„Es sollen keine falschen Hoffnungen geweckt werden“, sagt Jacques Brosius, Abteilungsleiter für Integration aus dem Familienministerium. Die neue Verteilung der Zuständigkeiten und die Konzentration auf Menschen mit Bleiberecht böten seiner Abteilung nun die Möglichkeit, „Geflüchtete nicht getrennt zu behandeln, sondern alle Mitbürger in den Integrationsprozess mit einzubinden.“ Der nationale Aktionsplan für Integration stelle hierfür einen allgemeinen Rahmen dar, ein „Skelett, das nun mit Fleisch“ behängt werden müsse. Das soll durch konkrete Aktionen geschehen, für die Jacques Brosius besonders auch die Gemeinden in die Verantwortung nehmen möchte.
Am 26. Oktober verschickte das Ministerium für Integration einen Brief an 24 Organisationen und 102 Gemeinden, um nach Ideen und Vorschlägen für eine fortschrittlichere Integrationspolitik zu suchen. Das Ministerium habe erkannt, dass das Gesetz vom Dezember 2008 durchaus reformbedürftig sei, wie es in dem Schreiben heißt. Wie bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, sollen die beiden Instrumente, die dem Ministerium für Integration maßgeblich zur Verfügung stehen, angepasst werden.
Zum einen handelt es sich hierbei um den Aufnahme- und Eingliederungsvertrag (CAI), der sich an alle Ausländer mit Wohnsitz in Luxemburg richtet und der Zugezogenen neben einem Orientierungstag vor allem den ermäßigten Zugang zu Sprachkursen ermöglicht. Zum anderen soll der begleitende Integrationsprozess (PIA), der ursprünglich in drei Phasen unterteilt ist, weiterentwickelt werden.
Gerade einmal 10.000 Menschen haben den Aufnahmevertrag seit 2011 unterschrieben – bei einer Zuwanderung von etwa 25.000 Menschen jährlich. Es ist weder verpflichtend, noch werden Menschen aktiv dazu ermutigt, ihn zu unterschreiben. „Wir funktionieren nach der Philosophie der Freiwilligkeit“, sagt Jacques Brosius aus dem Familienministerium.
Das Programm des begleitenden Integrationsprozess sei aus der Pilotprojektphase 2017 nie wirklich herausgekommen, findet Marc Piron von der ASTI. Die Politik zeige Geflüchteten zu wenig Perspektiven auf und könne sie „während der Prozedur regelrecht blockieren.“ Der PIA, der ursprünglich vor allem den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollte, „existiert höchstens in Ansätzen“, so die nüchterne Schlussfolgerung von Marc Piron.
Dabei findet die tatsächliche Integration vor allem durch Arbeit statt. Was für geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Schulen weitgehend gut zu funktionieren scheint – Sprachenerwerb, Unabhängigkeit, Teilhabe an der Gesellschaft – bleibt auf dem Arbeitsmarkt in Luxemburg weiterhin die Ausnahme. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In den letzten sechs Jahren wurden 11.842 Anträge auf Asyl gestellt und 3.723 bewilligt. Doch nur 737 bei der ADEM eingeschriebene Asylbewerber konnten von Januar 2015 bis Mai 2020 in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden.
Unter anderem die hohen Sprachanforderungen, fehlende Industrieberufe und geringe Fortbildungsmöglichkeiten für Quereinsteiger führen zu einem restriktiven Arbeitsmarkt. „Auf der einen Seite stehen die Menschen, die Kompetenzen haben und arbeiten möchten, auf der anderen Seite gibt es die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes“, sagt Marc Piron von der ASTI. „Doch die beiden Enden kommen einfach nicht zusammen.“ Das sei besorgniserregend, zumal die Grenzgänger, die zum Teil täglich aus hundert Kilometer entfernten Wohnorten anreisen, eindrucksvoll zeigen, dass Luxemburgs Arbeitsmarkt durchaus weitere Arbeitskräfte braucht.
Die Situation wirke sich letztlich auf die gesamten Integrationschancen aus, schlussfolgert Marc Piron. Nach meist Jahren der Flucht, einer mittlerweile durchschnittlich 18 Monate andauernden Asylprozedur und durch den beschwerlichen Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt werde es immer schwieriger, sich ein eigenständiges Leben aufzubauen. Ohne Eigenständigkeit sei Integration auf Augenhöhe jedoch kaum vorstellbar. Die Einschätzung deckt sich auch mit den Schilderungen mehrerer Betroffener, wie sie im REPORTER-Dossier „Geflüchtete im Porträt“ nachzulesen sind.
„Natürlich beschweren wir uns hier auf hohem Niveau“, sagt Cassie Adélaide vom Verein „Passerell“. „Alle Antragsteller in Luxemburg haben ein Dach über dem Kopf“, sagt die Menschrechtsaktivistin, das sei europaweit leider nicht selbstverständlich. Sie verweist auf die desolaten Zustände in Griechenland, aber auch Italien, wo Asylbewerber nicht selten in Lagern oder auf der Straße leben. Trotz aller Baustellen sei das Leben in Luxemburg für Asylsuchende sicher besser als in vielen anderen europäischen Ländern. Doch das entlässt Luxemburg nicht aus der Verantwortung, sowohl im Land als auch auf EU-Ebene weiter für eine fortschrittliche Asylpolitik einzutreten.
„Das, was einige seit 2015 als Flüchtlingskrise bezeichnen, ist in erster Linie eine Krise der Wertvorstellungen und der Funktionsweise der Europäischen Union, zu der im Großherzogtum noch die Wohnungskrise hinzukommt“, schrieb die zivilgesellschaftliche Initiative „De Ronnen Dësch“ bereits im Juli 2017 in einem Positionspapier. Hinzu kommt nun, 2020, auch noch eine flächendeckende sanitäre Krise. Mit ihr verschlechtern sich die Lebensbedingungen, und damit auch die Integrationschancen von Schutzsuchenden weiter. Besonders an den Außengrenzen der EU, aber auch in Luxemburg.