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Le Luxembourg accueille 12 mineurs des camps grecs

Alors qu’une dizaine d’Etats membres de l’UE s’étaient engagés(?) à accueillir 1 500 mineurs non accompagnés des camps grecs, Le Luxembourg en a accueilli 12 le 14 avril, l’Allemagne 50 autres le 18 avril.

Der Standard 7. April 2020 : Erste Flüchtlingskinder kommen aus Griechenland nach Luxemburg

Die Reise von zwölf unbegleiteten Minderjährigen soll für andere EU-Länder eine Vorbildwirkung haben

Communiqué du gouvernement (avec photos) 14 avril 2020 : Arrivée de 12 mineurs non-accompagnés depuis la Grèce dans le cadre d’une relocalisation

Reportage de l’Arrivé dans le journal RTL télé du 14 avril 2020

RTL today 14 april 2020 : Luxembourg to welcome 12 refugee children this Wednesday

Chronicle 15 april 2020 : 12 Unaccompanied Minors Arrive from Greek Islands for Refugee Status in Luxembourg

tageblatt 15 avril 2020 Un petit pas en avant qui donne l’exemple: Douze mineurs de camps grecs arrivent au Luxembourg

Prise de position commune des ministres grec et luxembourgeois de l’asile

Zeit online 15. April 2020 : Jean Asselborn appelliert an andere EU-Staaten, Minderjährige aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Die ersten haben Luxemburg bereits erreicht.

RTL radio 15. Abrell 2020 Tëscheruff vum Nadine Gautier
Kommentaren iwwer d’Aktioun vum Jean Asselborn

D’Kommentare virun allem op de sozialen Netzwierker iwwert déi 12 Flüchtlingskanner sinn ënnerierdesch, egoistesch, rassistesch an oniwwerluecht. Si weisen, datt et esou munchem Erwuessenen u Verstand a Matgefill feelt. Dat mengt d’Nadine Gautier a sengem Tëscheruff.

 

Interview von Jean Asselborn im Deutschlandfunk 16. April 2020 : “Flüchtlinge in Griechenland: Kinder nicht auf den Müllhalden verkommen lassen”

Luxemburger Wort 16. April 2020 : Luxemburg nimmt zwölf minderjährige Flüchtlinge auf „Ein schöner Tag“

Am Ende ging alles sehr schnell. Das Flugzeug der Aegean Air setzte eine halbe Stunde früher auf der Piste auf als geplant. Aufmerksam verfolgt wurde die Landung auf dem ansonsten menschenleeren Flughafen von zahlreichen Journalisten, darunter viele Medienvertreter aus dem Ausland.Außenminister Jean Asselborn (LSAP) nahm die zwölf jungen Passagiere persönlich in Empfang: „Die Jugendlichen haben ein Recht auf ein sicheres und anständiges Leben, ohne Angst und ohne Hunger. Sie haben ein Recht, in Frieden zu leben“, so der Minister gestern unmittelbar nach der Ankunft der minderjährigen und unbegleiteten Flüchtlinge, die monatelang in den Flüchtlingslagern auf den Inseln Lesbos, Chios und Samos festsaßen. Die elf Jungen und das Mädchen sind zwischen elf und 16 Jahre alt, zehn Jugendliche stammen ursprünglich aus Afghanistan, zwei aus Syrien.

Nachdem sich die Situation in den Camps über die Wintermonate dramatisch
verschlechtert hatte, hatte Asselborn bereits am 13. März einen Appell an die EU- Mitgliedstaaten gerichtet, um zumindest die Kinder aus den Lagern herauszubekommen. Jedes Land solle pro 500 000 Einwohner zehn minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, so sein Vorschlag. Zwar hatten einige Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Portugal, Hilfe versprochen, doch dann setzte die Corona-Krise dem Vorhaben ein jähes Ende.
Jean Asselborn war daher gestern sichtlich zufrieden, dass es doch noch geklappt hat, und sprach von einem „schönen Tag für Luxemburg“, aber auch für die gesamte EU. Die Union habe sich in den vergangenen Monaten und Jahren in der Migrationsfrage wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert: „Europa hat nicht immer in der Champions League gespielt.“ Wenn Luxemburg nun zwölf junge Flüchtlinge aufnehme, werde Europa dadurch zwar noch nicht besser. Es zeige aber, dass die EU immer noch ein Friedensprojekt ist und dass die Solidarität spielt. Man dürfe Länder wie Griechenland oder Italien, die in der Migrationsfrage in der ersten Reihe stehen, nicht allein lassen, forderte der Minister. Er hofft nun, dass andere EU-Länder dem luxemburgischen Beispiel folgen und ebenfalls unbegleitete Kinder aus den überfüllten Flüchtlingslagern aufnehmen.
Weiterreise in den Norden
Nach ihrer Ankunft wurden die zwölf Jugendlichen per Bus in den Norden des Landes gebracht. Die Caritas hat dort eigens für sie ein Haus angemietet, in dem sie zusammen wohnen können und wo sie bis auf Weiteres rund um die Uhr professionell betreut werden.
Caritas-Präsidentin Marie-Josée Jacobs sprach von einer Herausforderung, „die wir aber gerne annehmen, weil die Kinder auf der Flucht und in den Lagern Schreckliches erlebt haben“. Für die Caritas sei es daher das Normalste der Welt, die zwölf Minderjährigen aufzunehmen und sich um sie zu kümmern. Es sei wichtig, dass die Jugendlichen nicht erneut auseinandergerissen werden, sondern dass alle zusammen in einem Haus wohnen können. Ein wichtiger Schritt sei die Ausbildung. Wenn alles klappt, sollen sie im Herbst eingeschult werden. Zunächst müssen sie aber 14 Tage in Quarantäne verbringen, für den Fall, dass sie sich trotz eines negativen Tests vor der Abreise doch noch mit dem Corona-Virus infiziert haben.
Ausgesucht wurden die Kinder übrigens von dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Luxemburg selbst hatte keinerlei Einfluss auf das Auswahlverfahren. Da es sich bei den Jugendlichen nicht um Waisen handelt, haben sie das Recht auf Familienzusammenführung, so wie dies im Asylgesetz vorgesehen ist.
Das UNHCR war zusammen mit der griechischen Regierung und der Internationalen Organisation für Migration maßgeblich daran beteiligt, dass die Flüchtlinge die griechischen Lager im Rahmen des Relocation-Programms verlassen konnten.
Die Aktion stieß übrigens europaweit auf ein positives Echo. Sowohl die für Immigration zuständige EU–Kommissarin Ylva Johansson als auch die Kommissarin für Menschenrechte des Europarats, Dunja Mijatovic, begrüßten, dass Luxemburg als erstes europäisches Land minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufgenommen hat.

Kommentar von Tom Haas im tageblatt 16. April 2020 :

Pissen in den Ozean

Kommentar Die Heldentaten des Jean Asselborn
Zwölf Kinder hat Luxemburg aus den provisorischen Flüchtlingslagern auf den Ägäischen Inseln gerettet. Zwölf Kinder von ge-
schätzten 5.200, die zurzeit ohne ihre Eltern oder Angehörigen in katastrophalen Zuständen ein unsicheres Dasein fristen und Angst vor Ausbeutung und Menschenhändlern haben.

Es ist schön, dass dem luxemburgischen Außenminister, dem Doyen der europäischen Diplomatie, das Wohl dieser Kinder am Herzen liegt. Es erfüllt einen als Luxemburger bisweilen sogar mit so etwas wie Stolz, dass unsere Politiker in der Hinsicht nicht der Verheißung des Populismus anheimfallen, die in anderen Ländern der Union auf fruchtbaren Boden fällt. Aber ganz ehrlich: Die Leistung ist bescheiden – und die Inszenierung als heldenhafter Retter schmeckt angesichts der erdrückenden, nackten Zahlen bitter.
Jean Asselborn, das fleischgewordene schlechte Gewissen der europäischen Wertegemeinschaft, empfängt die Kinder am Findel zum Fototermin. Kinder, die keine Zeit hatten, anzukommen, sich zu waschen, etwas zu essen, etwas Ruhe in der fremden Umgebung zu finden. Nein, sie müssen zuerst vor die Kamera, damit die Bilder in der Zeitung landen. Man kann Menschen auch für den guten Zweck instrumentalisieren, die hehre Absicht macht den Vorgang keinen Deut besser. Und ja, natürlich sind auch die anderen europäischen Länder in der Verantwortung, zu helfen. Und zwölf Kinder von 5.200, das ist nicht, wie der Pressesprecher verkündete, „die Vollendung einer Umsiedlungsaktion, die als Antwort auf den Solidaritätsaufruf der Griechischen Republik durchgeführt wurde“. Es ist ein Pissen in den Ozean – es fällt nicht weiter ins Gewicht.

tageblatt 18. April 2020 : Adé Tristesse , Gemeinde Clerf beherbergt die zwölf Flüchtlingskinder

Spiegel online 18 April 2020 : “Hier besteht jede Art von Gefahr”
Luxemburg hat zwölf Kinder aufgenommen, etwa fünfzig sollen am Samstag in Deutschland landen. Im griechischen Flüchtlingscamp Moria warten immer noch Hunderte Kinder und Jugendliche darauf rauszukommen. Video

Refugees in Coronatimes

Caritas Calls for Increased Support for Vulnerable, Refugee Children during Confinement

Chronicle.lu 6 Apr 2020

Caritas Luxembourg has appealed for greater support for children from vulnerable families and refugee children in light of the current school closures and period of confinement linked to the COVID-19 (coronavirus) pandemic.

In a statement issued on Friday, the Luxembourg non-profit association warned that, despite current provisions, children from vulnerable families and other at risk groups will suffer from confinement. Indeed, the current state of emergency caused by the health crisis and the resulting confinement poses challenges to many families who lack the necessary resources.

While Caritas commended current efforts being made in the school system such as the participative approach of parents and teachers and integration efforts in favour of the most vulnerable students and families, the NGO maintained that the danger of a significant deterioration of social structures of all kinds in the minds of children remains immanent. Many children will be affected by this crisis, which poses the danger of emotional neglect among other risks.

Caritas has warned that younger children, especially those in primary education, are in a period of lifelong learning and are likely to adopt inadequate life and experience patterns. In addition, some households are more affected by the crisis than others and confinement has also brought about profound changes in the world of work, the outcome of which is remains uncertain.

The NGO recalled that more than 18% of the population was already living economically at risk of poverty in Luxembourg before the crisis, a development which has only worsened. In addition, children from troubled households require more support than others, especially in the days and weeks to come. Caritas has thus called for the creation of alternatives to temporarily withdraw children’s school and social activity from family life. Children are also at risk of over-virtualisation and similar precautions must now be taken to protect these children, maintained the NGO.

Caritas similarly warned that confinement and its implications for adults may lead to an increase in the sexual as well as physical, emotional and psychological abuse of children. These phenomena must thus be observed all the more and the reports followed more specifically during the crisis.

The NGO expressed support for the following specific measures already taken by Luxembourg’s authorities: the global and clear-sighted approach of the ministries but also of teachers to accompany children during confinement; the many initiatives of public and private institutions to support parents and children; and the creativity and ingenuity of all collaborators involved in the development and implementation of measures intended to benefit as many of those affected as possible.

Nevertheless, Caritas Luxembourg has called for, and offered its support in, greater provision and preparation in the next two weeks in order to be able to absorb the anticipated loads on parents and children for two weeks of Vakanz doheem, etc., especially since the Easter holidays are part of one month of confinement rather than a period of traditional leave. The NGO has also asked that authorities identify in advance, and within the next 14 days, households that may have exceeded their stress limit and also children of other types of risk, and that they help children from vulnerable families to cope with school tasks after the holidays by providing equipment as well as rooms for individual pupils and their accompaniment in small learning groups.

Moreover, Caritas has called for the employment or deployment of educators and teachers from the Education and Child Care Services (SEA) and from teachers and students temporarily to accompany children in small groups in local communities, as well as making compulsory an education programme with attendance in small groups for disadvantaged or at risk children. The NGO has also appealed for an increased number of counselling and support services and suggested specifically targeting families with questionnaires and a portfolio of clear and simple recommendations, for example on media consumption or conflict management, as well as increasing staff to identify and treat cases of physical, emotional or sexual abuse, children’s mental health and domestic violence in general. Caritas also stressed that all children in refugee structures require more attention and more continuity in school and public life than others.

Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling

Luxemburger Wort 19. Februar 2020
Der Unterschied beim Flüchtlingsstatut hat Auswirkungen auf die Reisefreiheit des Schutzsuchenden und beim Zugang zu den Sozialleistungen.

Auch wenn die Anzahl der Asylanträge in Luxemburg langsam aber stetig nachlässt, so warten dennoch viele Flüchtlinge im Großherzogtum darauf, dass ihre Heimatländer Frieden finden. Mit der Anerkennung als Flüchtling bekommen sie einen besonderen Rechtsstatus, der mit Rechten, aber auch mit Pflichten gegenüber dem Aufnahmeland einhergeht. Luxemburg ist, flächenmäßig gesehen, ein kleines Land. Deshalb stellt sich die Frage nach der Reisefreiheit eines anerkannten Flüchtlings in Luxemburg eher als in den großen Nachbarländern.

Flüchtlingsstatus


Seit Januar haben 560 Personen in Luxemburg einen Asylantrag gestellt.
Zahl der Asylsuchenden geht zurück

Bereits mit der Definition eines anerkannten Flüchtlings muss zwischen einem subsidiär Schutzberechtigten und einem nach der Genfer Konvention anerkannten Flüchtling unterschieden werden. Am häufigsten werden Schutzsuchende in Luxemburg nach der Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen. Diesen Schutzstatus erhält, wer aufgrund seiner Religion, Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird.

Trifft dies auf einen Asylsuchenden nicht zu, gibt es noch die Möglichkeit des subsidiären Schutzes. Dieser wird in der Regel gewährt, wenn Gefahr für Leib und Leben des Flüchtenden droht, auch wenn er keiner Gruppe angehört, die diskriminiert wird. Dies kann etwa im Fall von einer verhängten Todesstrafe, Krieg oder Folter der Fall sein.

Der Unterschied beim Flüchtlingsstatut hat auch Auswirkungen auf die Reisefreiheit des Schutzsuchenden. Konventionsflüchtlinge bekommen nach ihrer Anerkennung einen „Blauen Pass“. Wenn sie offiziell als Flüchtlinge anerkannt sind, dürfen die Schutzsuchenden kein neues Reisedokument in ihrer Heimatbotschaft beantragen.

Im Gegensatz dazu können subsidiär Schutzbedürftige den Reisepass ihres Heimatlandes behalten. Diese Rechtsbeschränkung für Konventionsflüchtlinge erklärt sich dadurch, dass ihnen vor Verfolgung im Herkunftsland Schutz gewährt wird. Daher wäre es für den Flüchtling unzumutbar, durch die Beantragung eines Reisepasses, sich dem Schutz des Staates zu unterstellen, der ihn verfolgt.

Dadurch folgt aber auch der nächst logische Schritt, dass die nach der Genfer Konvention anerkannten Flüchtlinge weder ihre Heimatländer noch deren Botschaften betreten dürfen. In aller Regel verlieren die Flüchtlinge ihr Statut als Asylberechtigte und damit ihr Aufenthaltsrecht für Luxemburg, falls sie dies trotzdem tun.

Großzügige Regelung


Flüchtlinge,Flüchtlingsheim,Foyer pour refugiés,ici:Marienthal.Foto:Gerry Huberty
Nachholbedarf bei Willkommenskultur

Für subsidiär Schutzbedürftige gelten diese Verpflichtungen nicht. Sie können den Reisepass ihres Heimatlandes behalten. Mit beiden Schutzformen geht jedoch einher, dass der Flüchtling automatisch ein “Titre de séjour” von fünf Jahren bekommt. In diesem Kontext ist Luxemburg großzügiger als seine Nachbarstaaten, da die betreffende EU-Direktive eine Aufenthaltsgenehmigung von “mindestens drei Jahren” vorsieht.

Personen, die dem subsidiären Schutz unterstehen, müssen grundsätzlich einen nationalen Reisepass vorlegen, damit ihnen Dokumente ausgestellt werden können, die ihnen die Reise ermöglichen. Laut der Einwanderungsbehörde kommt es trotzdem immer wieder vor, dass subsidiär Schutzbedürftige einen “grünen Fremdenpass” beantragen.

Die Schutzsuchenden tun dies, weil sie Angst davor haben, die Botschaft ihres Heimatlandes zu betreten, da sie Repressalien befürchten. Es kommt aber auch vor, dass die Heimatbotschaft einfach keinen Reisepass ausstellt. Die anerkannten Flüchtlinge dürfen in einem Zeitraum von je 180 Tagen bis zu 90 Tage in den anderen Schengen-Staaten reisen. Kontrollen oder Meldepflichten gibt es keine.

Schwieriger gestaltet es sich jedoch bei einer Ausreise aus dem Schengen-Gebiet in Drittstaaten. So gibt es Länder, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterschrieben haben und deshalb den “blauen Pass” nicht anerkennen. Für subsidiär Schutzbedürftige gelten die Visabestimmungen der Drittstaaten mit ihrem Heimatland.

Unterschiede im Recht


Der junge Farid aus Afghanistan wohnte ein Jahr lang bei Pascal Clement (l.) und seiner Frau.
Oppent Haus: Neue Bleibe für neue Chance

In der Rechtsordnung haben die Konventionsflüchtlinge gewisse Vorteile gegenüber den subsidiär Schutzberechtigten. Anerkannte Flüchtlinge besitzen demnach Bürgerrechte, während Personen, die dem subsidiären Schutz unterstehen, den gleichen Rechtsanspruch haben wie Drittstaatler. Konkret bedeutet dies, dass den anerkannten Flüchtlingen zu den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen, Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung gewährt wird wie den Besitzern der luxemburgischen Staatsbürgerschaft.

So muss zum Beispiel ein Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangehörigen einstellen möchte, zuerst die freie Stelle bei der Arbeitsagentur ADEM melden. Erst wenn nicht innerhalb von drei Wochen ein passender Bewerber vom lokalen Arbeitsmarkt vorgeschlagen wurde, kann beim Direktor der ADEM eine Bescheinigung beantragt werden, aufgrund derer der Unternehmer befugt ist, einen Arbeitsvertrag mit einem nicht EU-Bürger abzuschließen.

Im Gegensatz dazu, können anerkannte Flüchtlinge bereits sechs Monate nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, arbeiten. Da jedoch gegenwärtig die Bearbeitungszeit eines Asylantrags im Durchschnitt 4,8 Monate dauert, erübrigt sich das in den meisten Fällen.

Evaluation de l’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés

Lors de l’assemblée plénière du 16 décembre 2019, les membres de la CCDH ont adopté l’avis sur le projet de règlement grand-ducal relatif à la composition et au fonctionnement de la commission consultative d’évaluation de l’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés prévue à l’article 103 de la loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration.

Avis de la Commission consultative des droits de l’homme

CCDH fordert mehr Schutz für unbegleitete Minderjährige

woxx 15.1.2020

accueil de réfugiés et …. polémique!

le post facebook du 7 décembre 2019 de Jean Asselborn :

Mercredi dernier, 4 décembre, 40 bénéficiers de protection internationale sont arrivés du Niger à Luxembourg.

Pratiquement toutes ces personnes étaient emprisonnées pendant des mois ou même des années dans des camps en Libye avant d’être transférées par les services des Nations Unies au Niger.

Nous avons organisé et coordonné cette opération avec l’UNHCR (Haut-Commissariat des Nations unies pour les réfugiés) et l’OIM (Organisation internationale de la Migration).
Tous les Etats-membres de l’UE sont tenus d’y apporter leur contribution.

Jeudi dernier, j’ai visité le lieu d’accueil dans la rue de Mühlenbach, à Luxembourg-Ville. Ceci pour souhaiter la bienvenue aux femmes et hommes, mères, pères et enfants.

Ainsi notre pays donne une nouvelle chance à toutes ces personnes pour être en mesure de reconstruire une nouvelle vie et le Luxembourg montre qu’il sait épauler une petite part de misère de notre époque parfois si inhumaine

Luxemburger Wort 9 Dezember 2019

RTL radio 8 décembre 2019

Paperjam 9 décembre 2019

tageblatt 9. Dezember 2019