„Grenzschutz“: Frontex in Luxemburg
Bei Kontrollen auf dem Flughafen und bei Rückführungen von Schutzsuchenden: Beides Einsätze, bei denen Beamt*innen der umstrittenen EU-Grenzschutzbehörde fortan eine Hand mit anpacken können sollen. Neu ist der Ansatz nicht, basiert er doch auf einer EU-Regulierung von 2019 zur Grenzschutzbehörde. Die soll nun in nationales Recht umgesetzt werden. Das von Innenminister Léon Gloden (CSV) im Juli letzten Jahres eingereichte entsprechende Gesetzesprojekt wurde den Abgeordneten der Kommissionen für Inneres am vergangenen 8. Januar vorgestellt.
Demnach sollen Frontex-Beamt*in- nen Mitglied der nationalen Polizeieinheit auf dem Flughafen sowie der Direction générale de l’immigration werden, um Polizist*innen bei der Grenzkontrolle und bei Rückführungen vor Ort zu „unterstützen“. Aktuell wird dies in Ländern wie Spanien oder Frankreich schon so praktiziert. Autorisiert werden die einzelnen Beamt*innen vom Generaldirektor der großherzoglichen Polizei.
Frontex’ Verantwortung
Konkret heißt das: Frontex-Beamt*innen sollen auf dem Flughafen Reisedokumente für die Ein- und Ausreise in oder aus dem Schengenraum prüfen und einzelne Reisende kontrollieren können. Auch bei den Rückführungen von Schutzsuchenden, deren Aufenthalt oder Asylstatus in Luxemburg nicht (länger) genehmigt wird, sollen Beamt*innen helfen, etwa bei der Identifizierung von Personen oder der Besorgung von Reisedokumenten. Dafür soll das Frontex-Personal einen „direkten“ Zugriff auf internationale und EU-Datenbanken haben, sowie auf persönliche Daten zugreifen können. Waffen sollen die Frontex-Beamt*innen ebenfalls tragen und benutzen dürfen. Die Ausstattung soll dem entsprechen, was auch für luxemburgische Polizist*innen erlaubt ist.
Alle Einsätze geschehen unter der ständigen Leitung und in Anwesenheit eines*r Polizisten*in, so der vorgeschlagene Gesetzestext, der zudem erläutert: „[Frontex-Beamt*innen] dürfen in keinem Fall Rückführungsentscheidungen treffen, mit denen der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen für illegal erklärt und eine Ausreisepflicht auferlegt wird, oder Entscheidungen über Gewahrsam treffen.“
Die finanziellen Kosten ihrer Beamt*innen im Einsatz muss die EU-Grenzwache selbst tragen, präzisiert der Text. Dabei legt die oben erwähnte EU-Regulierung aus dem Jahr 2019 eine deutliche Erhöhung der finanziellen Beiträge der EU-Mitgliedstaaten an Frontex fest. Seit Jahren steht die Agentur an der Spitze der best bezahlten EU-Behörden (woxx 1721). 2023 flossen rund 845 Millionen Euro in den Frontex-Haushalt. Allein Luxemburg soll laut Regulierung ab 2027 insgesamt 45 Millionen Euro im Jahr einzahlen. „Frontex’ Mittel und Personal sind erheblich verstärkt worden, doch auf der anderen Seite wurde verpasst, den Schutz der Menschenrechte an den Außengrenzen zu stärken“, so Meris Šehović (Déi Gréng) am Mittwoch gegenüber der woxx, nachdem das Gesetzesprojekt in der Kommission vorgestellt worden war. Dem Oppositionsabgeordneten ist dabei die EU-Regulierung selbst ein Dorn im Auge, denn das luxemburgische Gesetzesprojekt sei lediglich eine Anwendung der Regulierung. Im Gegensatz zu EU-Direktiven, werden EU-Regulierungen direkt angewendet und integral in nationalem Recht übernommen, so Šehović. „Ich habe fundamentale Bedenken mit der Europäischen Gesetzgebung. Wir brauchen keine Frontex-Agenten in Luxemburg.“
Die Skepsis ist nicht unbegründet: Die EU-Behörde ist in den letzten Jahren vielfach wegen Menschenrechtsverstößen – allen voran ihrer Beteiligung an Zurückweisungen von Asylsuchenden entlang der EU-Außengrenzen – angeklagt worden. Auch Luxemburg war laut einer Recherche von Reporter.lu an sogenannten Pushbacks beteiligt. Im April 2020 trat der damalige Leiter Fabrice Leggeri zurück (woxx 1775), Ende des gleichen Jahres leitete die EU-Antibetrugsbehörde OLAF eine Untersuchung gegen die Behörde ein (woxx 1707). Temporäre Frontex-Beamt*innen liegen unter der Verantwortung ihrer EU-Mitgliedsstaaten. Doch für Fehlverhalten des festen Behördenpersonals, das in Luxemburg bei den Rückführungen zum Einsatz kommen soll, ist Frontex laut Gesetzestext selbst verantwortlich.