Lehrerin verliert ihren Job wegen Aussagen zum Ukraine-Krieg
Es sind nicht die einzigen mutmaßlichen Verfehlungen der Frau. Sie war gegen ihre Kündigung vor das Verwaltungsgericht gezogen.
Sie wollte ihre Kündigung nicht akzeptieren – doch das Verwaltungsgericht sah keinen Zweifel: Die Aushilfslehrerin darf nicht mehr unterrichten. Die Vorwürfe gegen die Frau reichten von unangemessen Verhalten gegenüber Kollegen über Arbeitsverweigerung bis hin zu unangemessenen Aussagen gegenüber ukrainischen Flüchtlingskindern. Dem „Luxemburger Wort“ liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts vor.
Die Frau begann ihre Karriere im kirchlichen Bildungsbereich und wurde nach der Abschaffung des Religionsunterrichts 2018 als Aushilfslehrerin in den staatlichen Schuldienst übernommen. Doch innerhalb weniger Jahre häuften sich Beschwerden – von Eltern, Kollegen und Vorgesetzten.
Kündigung im Sommer 2022
Im August 2022 sah sich das Bildungsministerium dann gezwungen, den unbefristeten Arbeitsvertrag der Staatsangestellten zu kündigen. Zuletzt war die Frau im Sommer wegen Aussagen gegenüber ukrainischen Flüchtlingskindern aufgefallen. Sie soll sich mit den Schülern in russischer Sprache über den Krieg in der Ukraine unterhalten haben. Dabei soll sie behauptet haben, die Ukraine habe Russland angegriffen und ukrainische Soldaten würden russische Familien töten.
Es war nicht das erste Mal, dass die Aushilfslehrerin negativ aufgefallen war. Es soll mehrfach zu Konflikten mit Arbeitskollegen gekommen sein. So soll die Ersatzlehrerin im Mai 2021 einen Praktikanten vor Schülern gedemütigt haben. Ein anderes Mal soll die Frau sich im Juni 2021 verbal aggressiv gegenüber einer anderen Lehrerin verhalten haben und sich anschließend in einem Klassenzimmer eingeschlossen haben.
Hinzu kommen weitere mutmaßliche Verfehlungen. So soll die Frau sich im April 2022 geweigert haben, eine Grundschulklasse zu übernehmen, obwohl sie dazu verpflichtet war. Im Oktober 2021 soll sie unerlaubt den Arbeitsplatz verlassen haben. Das Bildungsministerium wertete die Vorfälle schließlich als „gravierend“ und entschied, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich sei.
Lehrerin sieht sich nicht in der Schuld
Die Frau stritt die Vorwürfe größtenteils ab. Sie argumentierte, dass die Anschuldigungen auf subjektiven Zeugenaussagen basierten und nicht bewiesen seien. Besonders die angeblichen Äußerungen gegenüber den ukrainischen Schülern wies sie zurück. Des Weiteren habe sie Arbeitsanweisungen nicht absichtlich missachtet. Dieses Fehlverhalten beruhe auf Missverständnissen.
Die Vielzahl an Zeugenaussagen von Eltern, Kollegen und Vorgesetzten genügte dem Gericht, um das Fehlverhalten als erwiesen anzusehen. Die Entlassung der Lehrerin sei rechtmäßig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau hat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen