Maisons de retour

Luxemburger Wort 30. August 2024

Regierung erleichtert freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen

Wer sich illegal auf luxemburgischem Boden befindet und ausreisepflichtig ist, soll seine Ausreise in der ersten Maison de retour in Kirchberg planen.

Das Flüchtlingszentrum LuxExpo.  Foto: Gerry Huberty

Die Regierung löst eines ihrer Versprechen aus dem Koalitionsprogramm ein: Darin hatte die schwarz-blaue Koalition die Schaffung sogenannter Maisons de retour festgeschrieben. Diese Einrichtung betreut ab nun Personen, deren Asylantrag gescheitert ist und die alle juristischen Mittel ausgeschöpft haben. Dort sollen sie dabei unterstützt werden, ihre freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland zu planen.

Das gilt nicht nur für Personen, die einen internationalen Schutzstatus beantragt haben, sondern auch für sogenannte Dublin-Flüchtlinge. Das sind Personen, die eigentlich bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, jedoch weitergezogen sind und daraufhin einen weiteren Antrag in einem zusätzlichen Land gestellt haben.

Sieht sich der zweite Staat nicht zuständig für das Asylverfahren, soll die Person in das Ersteintrittsland zurückgeführt werden, also das Land, das die Person bei ihrem Eintritt in die Europäische Union zuerst betreten hat.

Die Schaffung der Maisons de retour soll zu einer ‚optimalen Verwaltung der verfügbaren Aufnahmekapazitäten‘ führen.

Nicht nur Personen, die freiwillig einer Ausreise zugestimmt haben, sind betroffen – auch Geflüchtete, deren Rückführung angeordnet wurde, sollen dort betreut werden. „Diese Maßnahmen sind Teil des allgemeinen Willens der Regierung, die freiwillige Rückkehr zu fördern und die Asyl- und Aufnahmeverfahren in allen Phasen eines Antrags auf internationalen Schutz zu optimieren und effizienter zu gestalten“, so das Innen- und Familienministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Donnerstag.

Antwort auf überfüllte Aufnahmestrukturen

Die Schaffung einer solchen Einrichtung wie der Maisons de retour solle eine „optimale Verwaltung der verfügbaren Aufnahmekapazitäten“ gewährleisten. Bedeutet: Die Aufnahmestrukturen des Staates sind überfüllt und es muss Platz geschaffen werden. Tatsächlich lag die Netto-Belegungsquote der Aufnahmestrukturen für Asylbewerber in Luxemburg laut Angaben des Familienministeriums zwischen Februar und Juli konstant um die 96 Prozent.

Die erste „provisorische“ Maison de retour soll in den Räumlichkeiten der SHUK (Structure d’hébergement d’urgence au Kirchberg) entstehen, kündigen die beiden Ministerien an. „Dort werden Personen untergebracht, die sich illegal im Land aufhalten und ausreisepflichtig sind, sowie Personen, die auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden.“ Mit der Schaffung einer Maison de retour soll eine „gezielte soziale Betreuung, um die Personen im Vorfeld ihrer Rückkehr zu begleiten und die freiwillige Rückkehr im Interesse der Betroffenen zu fördern“, ermöglicht werden.