Der schwere Weg aus dem Flüchtlingsheim
Etwa die Hälfte der Schutzsuchenden in den Unterkünften findet weder eine Arbeit noch eine Wohnung
Luxemburg. Eine Flüchtlingsunterkunft ist kein richtiges Zuhause. Es sollte bestenfalls auch keines werden. Die Wohnungen sind als Provisorium gedacht, wo die Schutzsuchenden ankommen können und in einen geregelten Alltag finden sollen. Viele scheitern aber bereits am ersten Schritt – an der Arbeitsuche. Die Gründe sind vielfältig: Genannt werden können etwa mangelnde Ausbildung oder fehlende Fremdsprachenkenntnisse. Und so sitzen diese Personen fest in einer der zahlreichen Flüchtlingsunterkünfte.
Wie Außenminister Jean Asselborn (LSAP) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage von Fernand Kartheiser (ADR) mitteilt, lebten am 15. April 2019 insgesamt 2 873 Personen in einer der vom Office luxembourgeois de l’accueil et de l’intégration (OLAI) geführten Unterkünfte. 1 382 davon verfügten über das Statut eines international anerkannten Flüchtlings. Sie könnten die Unterkunft also jederzeit verlassen und auch einer Arbeit nachgehen. Es handelt sich dabei um 48,1 Prozent der Bewohner.
Vergleicht man diese Momentaufnahme mit Zahlen vom August 2018, scheinen sie steigend. Im August vergangenen Jahres hatten 40 Prozent aller Bewohner der OLAI-Unterkünfte das anerkannte Flüchtlingsstatut. Dabei handelte es sich also um 800 der etwa 2 500 in den Unterkünften lebenden Personen.
Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, finanzielle Hilfe in Form des Revis zu beantragen. Wie das Gesetz vom 28. Juli 2018 vorsieht, wird dann untersucht, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden. Der Arbeitsuchende wird entweder in eine Arbeitsmaßnahme des Arbeitsamtes (ADEM) oder in eine sogenannte soziale Stabilisierungsmaßnahme des Office national d’inclusion sociale (ONIS) integriert. Der Vorgang läuft gleich ab wie bei jedem anderen Arbeitsuchenden.
Unterstützung bei Wohnungssuche
Doch auch die Wohnungssuche in Luxemburg stellt viele Flüchtlinge vor eine Hürde. Fernand Kartheiser will wissen, ob und wie der Staat diese Menschen unterstützt. „Im Zuge des Parcours d’intégration accompagné bekommen die Menschen eine ganze Reihe von Informationen über das Leben in Luxemburg“, sagt der Minister. „Dabei ist die Behandlung von spezifischen Themen vorgesehen: Informationen über den Arbeits- und Wohnungsmarkt von Luxemburg gehören dazu.“
Gratis wohnen die Schutzsuchenden mit anerkanntem Statut nicht. Zumindest in den OLAI-Unterkünften müssen sie einen Beitrag zu den Kosten leisten. Die Summe ist gestaffelt, je nach der Zusammensetzung des Haushaltes (abhängig vom Kindergeld) und vom Einkommen der jeweiligen Person. Die Beitragszahlung liegt im Schnitt zwischen 450 und 650 Euro pro Monat, wie aus einer parlamentarischen Antwort vom Januar 2019 hervorgeht.
Können Personen nicht zahlen, bekommen sie die Möglichkeit, während einer bestimmten Zeit einen geringeren Beitrag zu verrichten. Dies, bis sie ihre Schulden abbezahlt haben. Werden ZahQuestion parlementaire et réponse lungsaufforderungen ignoriert, besteht die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten.dho
Luxemburger Wort 4 Mai 2019
Etwa die Hälfte der Schutzsuchenden in den Unterkünften findet weder eine Arbeit noch eine Wohnung
Luxemburg. Eine Flüchtlingsunterkunft ist kein richtiges Zuhause. Es sollte bestenfalls auch keines werden. Die Wohnungen sind als Provisorium gedacht, wo die Schutzsuchenden ankommen können und in einen geregelten Alltag finden sollen. Viele scheitern aber bereits am ersten Schritt – an der Arbeitsuche. Die Gründe sind vielfältig: Genannt werden können etwa mangelnde Ausbildung oder fehlende Fremdsprachenkenntnisse. Und so sitzen diese Personen fest in einer der zahlreichen Flüchtlingsunterkünfte.
Wie Außenminister Jean Asselborn (LSAP) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage von Fernand Kartheiser (ADR) mitteilt, lebten am 15. April 2019 insgesamt 2 873 Personen in einer der vom Office luxembourgeois de l’accueil et de l’intégration (OLAI) geführten Unterkünfte. 1 382 davon verfügten über das Statut eines international anerkannten Flüchtlings. Sie könnten die Unterkunft also jederzeit verlassen und auch einer Arbeit nachgehen. Es handelt sich dabei um 48,1 Prozent der Bewohner.
Vergleicht man diese Momentaufnahme mit Zahlen vom August 2018, scheinen sie steigend. Im August vergangenen Jahres hatten 40 Prozent aller Bewohner der OLAI-Unterkünfte das anerkannte Flüchtlingsstatut. Dabei handelte es sich also um 800 der etwa 2 500 in den Unterkünften lebenden Personen.
Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, finanzielle Hilfe in Form des Revis zu beantragen. Wie das Gesetz vom 28. Juli 2018 vorsieht, wird dann untersucht, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden. Der Arbeitsuchende wird entweder in eine Arbeitsmaßnahme des Arbeitsamtes (ADEM) oder in eine sogenannte soziale Stabilisierungsmaßnahme des Office national d’inclusion sociale (ONIS) integriert. Der Vorgang läuft gleich ab wie bei jedem anderen Arbeitsuchenden.
Unterstützung bei Wohnungssuche
Doch auch die Wohnungssuche in Luxemburg stellt viele Flüchtlinge vor eine Hürde. Fernand Kartheiser will wissen, ob und wie der Staat diese Menschen unterstützt. „Im Zuge des Parcours d’intégration accompagné bekommen die Menschen eine ganze Reihe von Informationen über das Leben in Luxemburg“, sagt der Minister. „Dabei ist die Behandlung von spezifischen Themen vorgesehen: Informationen über den Arbeits- und Wohnungsmarkt von Luxemburg gehören dazu.“
Gratis wohnen die Schutzsuchenden mit anerkanntem Statut nicht. Zumindest in den OLAI-Unterkünften müssen sie einen Beitrag zu den Kosten leisten. Die Summe ist gestaffelt, je nach der Zusammensetzung des Haushaltes (abhängig vom Kindergeld) und vom Einkommen der jeweiligen Person. Die Beitragszahlung liegt im Schnitt zwischen 450 und 650 Euro pro Monat, wie aus einer parlamentarischen Antwort vom Januar 2019 hervorgeht.
Können Personen nicht zahlen, bekommen sie die Möglichkeit, während einer bestimmten Zeit einen geringeren Beitrag zu verrichten. Dies, bis sie ihre Schulden abbezahlt haben. Werden ZahQuestion parlementaire et réponse lungsaufforderungen ignoriert, besteht die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten.dho
Luxemburger Wort 4 Mai 2019
Question parlementaire et réponse