UN-Kinderrechtskommission fordert

Luxemburg muss Rückführung einer syrischen Familie stoppen

Aus materieller Not heraus zog die Familie von Griechenland weiter nach Luxemburg. Dort darf sie aber nicht bleiben, sagen die Behörden.

Die syrische Familie hatte im Namen ihres jüngsten Sohnes einen Asylantrag gestellt – der wurde von den Luxemburger Behörden abgelehnt. Die Familie muss zurück nach Griechenland.  Foto: Shutterstock

Eine syrische Familie, die von Griechenland nach Luxemburg weitergezogen ist, muss jetzt wieder zurück. Dabei besitzt eines der Kinder keine Verbindung zu Griechenland – es ist nämlich in Luxemburg geboren. Von der achtköpfigen Familie ist es das einzige Kind, das somit nicht über einen Flüchtlingsstatus in Griechenland verfügt.

Zuvor hatte die Familie nach Erhalt des Flüchtlingsstatus Griechenland verlassen, weil die dortigen Lebensbedingungen schlecht gewesen sein sollen. Mit dem Erhalt des Flüchtlingsstatus hätte die Familie in Griechenland ihre Unterkunft verloren und wäre auf der Straße gelandet, wo sie sukzessive entweder bei Freunden oder in Parks geschlafen hätte. Ohne finanziellen Ressourcen wäre es ihnen schwergefallen, ihre Kinder zu ernähren. Diese haben keinen Zugang zum Bildungssystem erhalten, ergänzt eine Sprecherin der Flüchtlingsberatungsstelle Passerell*.

Zusätzlich erkrankte eines der Kinder an Krebs. Die Familie hatte moniert, keinen genügenden Zugang zur medizinischen Versorgung erhalten zu haben.

Materielle Not hätte die Familie ebenso dazu bewegt, Griechenland zu verlassen. In Luxemburg angekommen wurde der Asylantrag der Familie von den Behörden in Luxemburg für ungültig erklärt, weil diese nicht beweisen konnte, dass sie in Griechenland mit extremen materiellen Mängeln konfrontiert würde. Daraufhin stelle die Familie im Februar 2020 im Namen ihres jüngsten Kindes einen Asylantrag.

Die Frage hatte mehrere juristische Instanzen beschäftigt, darunter den Europäischen Gerichtshof: Das Kind erhielt den Flüchtlingsstatus nicht, der Luxemburger Staat ordnete eine Rückführung der Familie nach Griechenland an. Obwohl der Jüngste der Familie über keinen Asylstatus dort verfügt.

Die Flüchtlingsberatungsstelle Passerell fordert die Luxemburger Behörden dazu auf, die Entscheidung der UN-Kinderrechtskommission zu respektieren und die Rückführung einer syrischen Familie zu suspendieren.  Foto: Gerry Huberty

UN-Kinderrechtskommission soll 2025 tranchieren

Nun hat sich die UN-Kinderrechtskommission zu der Causa zu Wort gemeldet und entschieden: Luxemburg soll die Rückführung der Familie suspendieren. Es handelt sich hierbei nur um eine provisorische Maßnahme. Eine endgültige Entscheidung der Kommission über den Flüchtlingsstatus der Familie steht noch aus, ist aber für 2025 zu erwarten

Passerell erwartet nun von den Luxemburger Behörden, dass sie die Mitteilung der Kommission respektieren.

Auf den Fall machte die Flüchtlingsberatungsstelle Passerell am Montag aufmerksam. „Passerell erwartet nun von den Luxemburger Behörden, dass sie die Mitteilung der Kommission respektieren“, heißt es in einer Mitteilung. Die Vereinigung betonte darin zudem, dass die Aufnahmebedingungen in Griechenland „extrem prekär“ seien. Der Flüchtlingsstatus bedeute für viele Familien nicht, dass „ihre Rechte respektiert werden, vor allem das oberste Interesse der Kinder“.

Mehrere europäische Länder, wie Deutschland, würden diese schlechten Bedingungen anerkennen und auch Flüchtlinge aufnehmen, die vor „schlechten Lebensbedingungen“ aus Griechenland flüchten.

* Der Paragraf über die schlechten Lebensbedingungen der Familie wurde am 6. August 2024 hinzugefügt. Davor stand, dass die Familie aufgrund der Krebserkrankung eines ihrer Kinder das Land verlassen hatte. Dies ist allerdings nur eines der Gründe. Die Familie sei laut Angaben einer Sprecherin von Passerell in erster Linie aufgrund der materiellen Not nach Luxemburg weitergezogen.