Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht ausreichend geschützt
Les réfugiés mineurs non accompagnés ne sont pas suffisamment protégés ici
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht ausreichend geschützt
Die Luxemburger Gesetzgebung ist lückenhaft, wenn es um den Schutz von minderjährigen Flüchtlingen ohne erwachsene Begleitung geht, sagen die Kinderrechtsorganisationen Unicef und Okaju.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge ohne erwachsene Begleitung, die nach Luxemburg kommen und hier einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, gestiegen. 2022 waren es 164 Kinder – doppelt so viele wie in den Jahren zuvor. Seit Januar 2023 sind es laut der Immigrationsbehörde rund 150 Minderjährige.
Sie erhalten das Statut des unbegleiteten Minderjährigen (mineur non accompagné, MNA), wenn die Einwanderungsbehörde sowohl die Minderjährigkeit anerkennt als auch den Umstand, dass die Kinder ohne erwachsene Begleitung hier sind, also niemanden haben, der sie betreut.
Mit dem MNA-Statut sind eine Reihe von Rechten und Garantien verbunden. Das Kind wird durch einen Vormund vertreten und erhält einen Ad-hoc-Verwalter, der es im Alltag betreut, ihm in Gerichts- und Verwaltungsverfahren beisteht und die Aufgabe hat, sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes respektiert wird.
Probleme entstehen dann, wenn die Kinder das Statut nicht bekommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unklarheit bezüglich des Alters besteht oder wenn sich ein Familienmitglied des Kindes auf Luxemburger Territorium befindet. Diese Kinder haben nicht die vollumfänglichen Rechte wie MNA-Kinder.
Am 20. November, dem Weltkindertag, machen das Kinderhilfswerk Unicef und das Ombudscomité fir d’Rechter vu Kanner a Jugendlecher (Okaju) bei einer Pressekonferenz auf Lücken und Mängel in der Luxemburger Gesetzgebung aufmerksam.
Kinderrechte wichtiger als Asylrecht
Unbegleitete Minderjährige könnten zwar grundsätzlich von den Bestimmungen zur Kinder- und Familienhilfe profitieren. Die Praxis erweise sich jedoch als mangelhaft, so die Unicef und das Okaju. Sie fordern, dass bei der Behandlung von minderjährigen Flüchtlingen nicht die Prozeduren des Asylrechts – die Kinder sind auf sich allein gestellt, wenn sie bei der Immigrationsbehörde vorstellig werden – im Vordergrund stehen, sondern die Kinderrechte.
Beide Kinderhilfsorganisationen haben Vorschläge, wie man die Mängel aus der Welt schaffen könnte. Sie fordern die Einrichtung einer ersten Anlaufstelle, die nicht die Immigrationsbehörde ist, sondern das Office national de l’enfance (ONE). Dem nationalen Jugendamt sollte die Aufgabe vorbehalten sein, “die Aufnahme sowie die Altersbestimmung und die Bewertung der Gefährdung sicherzustellen und die Hilfen rund um das Kind zu koordinieren”.
Stärkung der Rechte und Betreuung der Kinder
Weiter müsse sichergestellt werden, dass jeder unbegleitete Minderjährige Zugang zu Hilfen hat, unabhängig davon, ob das Kind einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder nicht.
Sie fordern die unverzügliche Ernennung von Vormündern und Ad-hoc-Verwaltern, die die Kinder in allen Phasen des Verfahrens begleiten und vertreten. Auch sollte die Begleitung fortgesetzt werden, wenn die Heranwachsenden die Volljährigkeit erreicht haben.
Die Kinderrechtsorganisationen weisen weiter darauf hin, dass die Flucht der Kinder immer mit traumatischen Erlebnissen einhergehe und ihre psychische Gesundheit gefährdet sei, zumal wenn sie sich ohne ihre Eltern auf fremdem Territorium befinden. Umso wichtiger sei ein Sicherheit gebendes, günstiges Umfeld sowie der Zugang zu allen möglichen Hilfen und Unterstützungsangeboten.